Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Grefrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    47929 Grefrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4921584080310

    E-Mail: janine.munzke@grefrath.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de