Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt, welcher mit dem unten angeführten Antragsassistenten gestellt werden kann. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb angemessener Frist, spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Der Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Informationsständen oder auf Plakatiergenehmigung für Plakatständer / Werbetafeln / Spanntransparente kann unter Verwendung der unten angeführten Antragsassistenten vorgenommen werden.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de