Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Öffentliche Verkehrsflächen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
- Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Betrieb von Außengastronomie
- die Ausübung von Straßenkunst
- Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
- Promotionaktionen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße/Verkehrsfläche müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Ansprechpartner
Stadt Dormagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492133257518
E-Mail: patrick.bahlke@stadt-dormagen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
keine.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
- §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 18 - 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW),
§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) - Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dormagen
bis zu 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dormagen
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dormagen