Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze erhalten durch eine sog. Widmung einen bestimmten Nutzungszweck. So kann eine Straße als Fußgängerbereich, für den fließenden Verkehr, als Parkfläche und dergleichen gewidmet werden. Soll die Straße in einzelnen Bereichen anders genutzt werden, als die Widmung dies vorsieht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. So ist z.B. für das Aufstellen eines Containers, von Baumaterialien, von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte) etc. auf einer Verkehrsfläche grundsätzlich eine solche Genehmigung zu beantragen. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
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Ansprechpartner
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Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02173 794-2340
E-Mail: aussendienst@langenfeld.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)