Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Für jegliche Werbung im öffentlichen Verkehrsraum sowie jede Benutzung öffentlicher Flächen (öffentliche Straßen, Plätze, Wege, etc.) über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) muss ein Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen und Werbeständer.

    Wegen etwaiger straßenbaurechtlicher oder technischer Belange (z.B. Beweissicherungsverfahren) hat sich der Erlaubnisnehmer vor Beginn der Maßnahme mit dem Fachbereich Tiefbau bzw. mit den Umweltbetrieben der Stadt Kleve (USK) in Verbindung zu setzen.

    Bei Fragen zu der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, nehmen Sie gerne mit dem unten angegebenen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4d6535f07b58fe7e6101b3aa15a149d7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbewesen und -meldungen, Gaststättenrecht, Sondernutzung, Preisüberwachung, Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung (Werbung im öffentlichen Verkehrsraum/ Nutzung öffentlicher Flächen) - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
    • Ort der Sondernutzung
    • Art der Sondernutzung
    • Nähere Angaben über die geplante Maßnahme
    • Ausmaß der Sondernutzung
    • ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • Es können Gebühren anfallen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Satzung der Stadt Kleve vom 06.10.1997 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kleve (Sondernutzungssatzung)

    Weiterführede Informationen zu Sondernutzungserlaubnissen in Kleve finden Sie auch in den Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de