Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Eine Beeinträchtigung des Stadtbildes durch übermäßiges Plakatieren ist in Kevelaer nicht gewünscht.

    In erster Linie werden Veranstaltungen daher, unter anderem, über die Veranstaltungstafel in zentraler Ortslage angekündigt.

    Plakatierungen sind Sondernutzungen und bedürfen der Erlaubnis. Das Befestigen von Plakaten ist erst nach Erlaubniserteilung zulässig. Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben.

    Wildes Plakatieren ist in Kevelaer verboten.

    Wer dies dennoch tut, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Das bedeutet:

    Befestigen Sie keine Handzettel, Plakate, Flugblätter oder Werbung an Verkehrsschildern, Zäunen oder Hauswänden an der Straße.

    Genehmigte Werbeflächen dürfen nicht überklebt, übermalt oder anders überdeckt werden.

    Bitte melden Sie Wilde Plakatierungen der Abteilung "Sicherheit und Ordnung", wenn Sie eine feststellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kevelaer

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492832122403

    Fax: +49283212277403

    E-Mail: stefanie.kersten@kevelaer.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kevelaer

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492832122403

    Fax: +49283212277403

    E-Mail: stefanie.kersten@kevelaer.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 4.4 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Formulare

    Hinweise für Kevelaer

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kevelaer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de