Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen u.a. das Abstellen und Lagern von Gegenständen aller Art länger als 48 Stunden, Tische und Sitzgelegenheiten für Gewerbetreibende, Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen aller Art, das Verteilen von Werbematerial, Infostände oder sonstige Werbeanlagen.

    Die Beantragung einer solchen Sondernutzungserlaubnis können Sie direkt hier über ein Webformular durchführen.

    Unterlagen

    Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

    Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin
    • Art der Sondernutzung
    • Ausmaß der Sondernutzung
    • Ort der Sondernutzung
    • ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite
    Gebühren

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung der Stadt Goch über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 07. Juli 1982 in der jeweils gültigen Fassung richten.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31334f96cc3fa16d14c444a0ef2aa4e3

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sondernutzungserlaubnis - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492823320238

    Fax: +492823320838

    E-Mail: michael.sibben@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • 3 Wochen (Anträge sind bitte möglichst drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung zu stellen.)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de