Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Bürgersteig, Parkflächen, Fahrbahn und Plätze) ist eine besondere Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich.

    Eine Sondernutzung liegt z.B. vor

    1.  im Bereich Hochbaumaßnahmen bei

    • Baustelleneinrichtungen
    • Lagerung von Baumaterialien
    • Aufstellen von Gerüsten
    • Containeraufstellung
    • Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne etc.

    2.  im Bereich gewerblicher Sondernutzung bei

    • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
    • Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen
    • Aufstellen von Info-Ständen
    • Aufstellen von Warenauslagen
    • Aufstellen von Zelten
    • Werbeplakatierung
    • Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten

     

    Den Online Antrag finden Sie im (Wirtschafts-Service-Portal.NRW).

     

    Den pdf-Antrag auf Sondernutzung von Straßen finden Sie unter Formulare/Dokumente.

     

    Wochenmärkte

    Informationen und den Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt finden Sie hier.

     

    Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot können Sie uns unter sondernutzung@moenchengladbach.de kontaktieren.

     

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e42a480c402a56fa7dbe4f66b95c98d0

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    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162-168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492161256280

    E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung sowie nach der Größe der Inanspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtliche Grundlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de