Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Bürgersteig, Parkflächen, Fahrbahn und Plätze) ist eine besondere Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich.
Eine Sondernutzung liegt z.B. vor
1. im Bereich Hochbaumaßnahmen bei
- Baustelleneinrichtungen
- Lagerung von Baumaterialien
- Aufstellen von Gerüsten
- Containeraufstellung
- Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne etc.
2. im Bereich gewerblicher Sondernutzung bei
- Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
- Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen
- Aufstellen von Info-Ständen
- Aufstellen von Warenauslagen
- Aufstellen von Zelten
- Werbeplakatierung
- Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten
Den Online Antrag finden Sie im (Wirtschafts-Service-Portal.NRW).
Den pdf-Antrag auf Sondernutzung von Straßen finden Sie unter Formulare/Dokumente.
Wochenmärkte
Informationen und den Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt finden Sie hier.
Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot können Sie uns unter sondernutzung@moenchengladbach.de kontaktieren.
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung sowie nach der Größe der Inanspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtliche Grundlagen
-
Sondernutzungssatzung der Stadt Mönchengladbach
-
Straßen- und Wegegesetz des Landes NW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach