Führerschein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Erlaubnis wird erteilt für
- Taxis
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- PKW im Linienverkehr
- Ferienziel- und Ausflugsfahrten
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
- Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (einjähriger Besitz für Krankenkraftwagen)
- Vollendung des 21. Lebensjahres (19 Jahre für Krankenkraftwagen)
- Ortskundenachweis ist seit 02.08.2021 weggefallen. Es braucht keine Ortskenntnisprüfung mehr abgelegt zu werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§ 48 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dortmund
Fristen
Hinweise für Dortmund
ca. 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
82,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Concerning the definition of "for remuneration and on a commercial basis" and the question of the need for a licence under the Passenger Transport Act, see §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023