Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen.

     Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse:

    • die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17,
    • die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse,
    • die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung,
    • die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis,
    • die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis.

     Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c056af67d9685854e529b85673d6cac2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.

    Werden gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, ist zur Antragsentgegennahme die Anlage "Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen" zwingend erforderlich. Diese Anlage ist nur in den Fahrschulen erhältlich.

     Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: 

    • Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -).

     bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster-Hilfe,
    • Sehtestbescheinigung
    • bei Erweiterung: Führerschein.

     bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

    • ärztliches Gutachten,
    • augenärtzlliches Zeugnis oder Gutachten,
    • Führerschein bei Erweiterung,
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D1DE: testpsychologisches Gutachten und Führungszeugnis.


     Bei der Verlängerung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

     bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E:

    • biometrisches Passbild,
    • alter Führerschein,
    • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten.

     bei den Führerscheinklassen  D, DE, D1, D1E:

    • biometrisches Passbild,
    • alter Führerschein,
    • augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten,
    • ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten,
    • Führungszeugnis.

     

    Bei der Umschreibung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

     von Dienst- und Sonderfahrerlaubnissen:

    • biometrisches Passbild
    • Führerschein

     von ausländischer Fahrererlaubnis aus EU-Staaten:

    • biometrisches Passbild
    • ausländ. Führerschein

    Bei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt  über die notwendigen Unterlagen.
    Tel.: 02202/13-0

    Bei der Wiedererteilung eines Führerscheins benötigen Sie die oben jeweils unter den Führerscheinklassen angegebenen Unterlagen außer dem Informationsblatt der Fahrschule.
    Gleichzeitig muss ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Fristen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • L, M und T und Erweiterung 43,90 €
    • Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 €
    • Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 €
    • Verlängerung des Führerscheins 43,90 €
    • Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 €
    • Umschreibung des Führerscheins 36,30 €
    • Wiedererteilung Führerschein 79,40 €
    • Führungszeugnis 13,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de