Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen.
Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse:
- die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17,
- die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse,
- die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung,
- die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis,
- die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis.
Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis:
- Fahrerkarten ausgeben
- Führerschein nach Verlust neu austellen
- Internationaler Führerschein
- Eintragung Schlüsselzahl B196
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Der/Die Antragsteller/in erhält vorab in der Fahrschule ein Informationsblatt und die Angaben, welche Unterlagen benötigt werden.
Werden gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt, ist zur Antragsentgegennahme die Anlage "Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen" zwingend erforderlich. Diese Anlage ist nur in den Fahrschulen erhältlich.
Bei der Erstbeantragung bzw. Erweiterung eines Führerscheines ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule),
- Personalausweis oder Reisepass,
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -).
bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster-Hilfe,
- Sehtestbescheinigung
- bei Erweiterung: Führerschein.
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- ärztliches Gutachten,
- augenärtzlliches Zeugnis oder Gutachten,
- Führerschein bei Erweiterung,
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- zusätzlich bei Klassen D1, D1E, D1DE: testpsychologisches Gutachten und Führungszeugnis.
Bei der Verlängerung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E:
- biometrisches Passbild,
- alter Führerschein,
- augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten.
bei den Führerscheinklassen D, DE, D1, D1E:
- biometrisches Passbild,
- alter Führerschein,
- augenärztliches und ärztliches Zeugnis oder Gutachten,
- ab dem 50. Lebensjahr: testpsychologisches Gutachten,
- Führungszeugnis.
Bei der Umschreibung eines Führerscheins ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
von Dienst- und Sonderfahrerlaubnissen:
- biometrisches Passbild
- Führerschein
von ausländischer Fahrererlaubnis aus EU-Staaten:
- biometrisches Passbild
- ausländ. Führerschein
Bei der Umschreibung von ausländischen Führerscheinen von Staaten außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt über die notwendigen Unterlagen.
Tel.: 02202/13-0
Bei der Wiedererteilung eines Führerscheins benötigen Sie die oben jeweils unter den Führerscheinklassen angegebenen Unterlagen außer dem Informationsblatt der Fahrschule.
Gleichzeitig muss ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Section 48(1) of the Driving Licence Ordinance (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bergisch Gladbach
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergisch Gladbach
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
- L, M und T und Erweiterung 43,90 €
- Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 €
- Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 €
- Verlängerung des Führerscheins 43,90 €
- Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 €
- Umschreibung des Führerscheins 36,30 €
- Wiedererteilung Führerschein 79,40 €
- Führungszeugnis 13,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023