Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:
- Taxi
- Mietwagen
- gebündelter Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
- oder Behindertenspezialverkehr
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis oder Reisepass
- Allgemeiner Führerschein
im Scheckkartenformat - Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung
Siehe unten "Körperliche und geistige Eignung" - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt. - Auszug aus dem Fahreignungsregister
Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt. - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Section 48(1) of the Driving Licence Ordinance (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Köln
Fristen
Hinweise für Köln
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
- 56,90 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.
- 79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Concerning the definition of "for remuneration and on a commercial basis" and the question of the need for a licence under the Passenger Transport Act, see §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023