Führerschein - Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist eine Zusatzfahrerlaubnis, die Sie benötigen, wenn Sie gewerblich Personen befördern möchten (beispielsweise in Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen). Der sogenannte Personenbeförderungsschein wird längstens auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für längstens jeweils 5 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt und mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen, um einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen zu können.
Für Krankenkraftwagen oder Mietwagen für Schülertransport oder Behindertenfahrdienst gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und mindestens ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen.
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Section 48(1) of the Driving Licence Ordinance (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wesel
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Wesel
- für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist: 43,90€
- für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn der EU-Kartenführerschein nicht vorhanden ist und beantragt werden muss: 69,20€
- für das Führungszeugnis, soweit dieses hier beantragt wird: 13,00€
- für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
Personalausweis
eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
vorläufiger Ausweis
Reisepass
Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Danach entfällt ab dem Inkrafttreten am 02.08.2021 der Nachweis der Ortskundeprüfung und wird durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.
Derzeit ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des kleinen Fachkundenachweises gestellt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, für einen bundeseinheitlichen Vollzug möglichst zeitnah die inhaltlichen und formalen Anforderungen an diesen neuen Nachweis konkret auszugestalten und Regelungen zum Übergangsrecht bzw. zum Besitzstand zu schaffen.
Leider liegen diese Regelungen bis heute noch nicht vor. Es ist daher absehbar, dass der kleine Fachkundenachweis ab 02.08.2021 nicht erbracht werden kann. Die Länder haben sich darauf verständigt, bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab 02.08.2021 abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Auch eine Ortskenntnisprüfung wird ab dem 02.08.2021 nicht mehr angeboten.
Das gilt solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind.
Weitere Informationen
Concerning the definition of "for remuneration and on a commercial basis" and the question of the need for a licence under the Passenger Transport Act, see §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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