Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

    Antrag auf Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

    Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Neben den Ärzten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur Heilpraktiker*innen die Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ausüben. Die Erlaubnis dazu erhalten die Anwärter*innen auf Antrag bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt.

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Heilhilfsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Wall 9-11

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23729

    Fax: +49 231 50-23729

    E-Mail: heilpraktiker@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • ärztliche Bescheinigung,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • ein tabellarischer Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,

    eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    a) Generelle Bedingungen (geltend für Allgemein- Heilpraktikeranwärter*innen und alle Anwärter*innen auf eine sektorale Heilpraktikererlaubnis

    • Hauptwohnsitz innerhalb des Regierungsbezirks Arnsberg.
    • Vollendung des 25. Lebensjahres.
    • Allgemeine Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss).
    • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
    • Erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfung.
    • sich nicht eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich für die Berufseignung erforderliche sittliche Zuverlässigkeit nicht mehr ergibt. Insbesondere dürfen keine schweren strafrechtlichen Verstöße vorliegen.
    b) Ergänzende, bzw. abweichende Bedingungen zu a) für Anwärter*innen auf die Erlaubnis Heilpraktiker*in (Podologie):

    • Hauptwohnsitz in Dortmund.
    • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe / Podologin .
    • Erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Kenntnisüberprüfung.
    c) Ergänzende, bzw. abweichende Bedingungen zu a) für Anwärter*innen Heilpraktiker*in (Physiotherapie):

    • Hauptwohnsitz Dortmund.
    • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in.
    • Erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Kenntnisüberprüfung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
    • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
    • Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und-anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs.1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
    • Leitlinen zur Überprüfung von Heilpraktkeranwärterinnen und -anwärter nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikrgesetz.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Für die hier genannten Antragsverfahren gelten keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung 60,00 €
    • Teilnahme an der schriftlichen Heilpraktikerkenntnisüberprüfung 210,00 €
    • Teilnahme an der mündlichen Heilpraktikerkenntnisüberprüfung 90,00 €
    • Verlegung einer Heilpraktikerprüfung oder Rücktritt von der Prüfung 40,00 €
    • Kurzfristige Terminverlegung oder Rücktritt, Druckkosten für die Klausur 30,00 € bis 60,00 €
    • Anteilige Kosten für Beisitzer in der mündl. Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ca. 100,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dortmund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de