Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt (oder Psychotherapeutin oder Psychotherapeut) bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt seit dem 01.01.2024 die Überprüfungen in den Berufen allgemeine Heilpraktikerin / allgemeiner Heilpraktiker sowie sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im Merkblatt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Im Online-Formular sind folgende Unterlagen für die Antragstellung hochzuladen:
- Nachweis über Ihre Meldeanschrift (z.B. Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung)
- tabellarischer Lebenslauf,
- beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses
Beantragen Sie die Entscheidung nach Aktenlage (ausschließlich bei der sektoralen Heilpraktikererlaubnis möglich) sind weitere Unterlagen erforderlich, die Ihre langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Psychotherapie belegen. Dies können beispielsweise Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse und/oder Fortbildungsnachweise sein.
Nachfolgend genannte Unterlagen sind erst nach Aufforderung einzureichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): In dem Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" gegeben sein muss.
- Ärztliche Bescheinigung: Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker geeignet sein.
Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein. Daher werden diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht benötigt und erst im weiteren Verlauf durch das Gesundheitsamt Bielefeld angefordert.
Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie unter "Dokumente".
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde setzt unter anderem das Bestehen einer Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt voraus. Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen.
Weitere Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung: 25 Jahre
- Hauptschulabschluss oder anderer gleichwertiger oder höherwertiger Schulabschluss
- ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde
- Führungszeugnis als Nachweis der für die Ausübung der Heilkunde erforderlichen Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchst. i) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Gebührengesetz für das Land NRW
- Tarifstellen 12.1.12.9 und 12.1.12.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW
- Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) für den Bereich Psychotherapie ist online zu stellen.
Antragstellung und Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgen über den Online-Dienst "Antrag auf Heilpraktikererlaubnis". Mit Einreichen des Online-Formulars sind Sie verbindlich für den entsprechenden Termin angemeldet. Eine gesonderte Bestätigung des Termins erfolgt nicht. Ca. drei Wochen vor der schriftlichen Kenntnisüberprüfung erhalten Sie eine Einladung zu dem Termin per Post.
Über den Online-Dienst "Antrag auf Heilpraktikererlaubnis - Unterlagen nachreichen/Änderungen mitteilen" können Sie zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen nachreichen, Ihren Termin für die schriftliche Überprüfung absagen oder verschieben (sofern noch freie Plätze vorhanden sind) oder andere Informationen (z. B. Änderung der persönlichen Daten) übermitteln.
Für die Heilpraktikererlaubnis im Bereich Psychotherapie besteht im Online-Formular die Möglichkeit der Überprüfung nach Aktenlage. In diesem Fall entfallen schriftliche und mündliche Überprüfung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt. Ab Januar 2024 können Sie sich innerhalb des Online-Antrags für Ihren Wunschtermin anmelden. Es werden ausschließlich Termine mit freien Plätzen angezeigt.
Die Termine sind folgendermaßen festgelegt:
- Frühjahr: jeweils am 3. Mittwoch im März
- Herbst: jeweils am 2. Mittwoch im Oktober
Die mündlich-praktische Überprüfung kann erst nach Bestehen des schriftlichen Teils absolviert werden. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden die Termine für die mündlich-praktische Überprüfung zugeteilt. Der zugeteilte Termin ist nicht veränderbar.
Wird die mündliche Kenntnisüberprüfung nicht erfolgreich abgelegt, ist die schriftliche Überprüfung ebenfalls erneut zu absolvieren.
Bei Nichtbestehen einer der Überprüfungen ist ein neuer Antrag zu stellen und der Verfahrensablauf beginnt von vorn.
Nach erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde, die Ihnen per Post übersandt wird.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Praxisanmeldung:
Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker niederlassen möchten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit nach § 1a GBerG NRW unter Vorlage der Heilpraktikerurkunde bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Dies kann formlos erfolgen.
Praxishygiene:
Bei Fragen zur Praxishygiene wenden Sie sich bitte an:
Stadt Bielefeld
Gesundheitsamt
Infektionsschutz@bielefeld.de
Herr Kruse, Tel. 0521 51-3885
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW