Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt (oder Psychotherapeutin oder Psychotherapeut) bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt seit dem 01.01.2024 die Überprüfungen in den Berufen allgemeine Heilpraktikerin / allgemeiner Heilpraktiker sowie sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt.
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt, das Sie unter "Dokumente" herunterladen können, entnehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Verwaltungsabteilung Team Allgemeine Verwaltung, Fachverwaltung und Gesundheitswesen Heilpraktikererlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3406
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Im Online-Formular sind folgende Unterlagen für die Antragstellung hochzuladen:
- Nachweis über Ihre Meldeanschrift (z.B. Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung)
- tabellarischer Lebenslauf,
- beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses
Beantragen Sie die Entscheidung nach Aktenlage (ausschließlich bei der sektoralen Heilpraktikererlaubnis möglich) sind weitere Unterlagen erforderlich, die Ihre langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Psychotherapie belegen. Dies können beispielsweise Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse und/oder Fortbildungsnachweise sein.
Nachfolgend genannte Unterlagen sind erst nach Aufforderung einzureichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): In dem Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" gegeben sein muss.
- Ärztliche Bescheinigung: Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker geeignet sein.
Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein. Daher werden diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht benötigt und erst im weiteren Verlauf durch das Gesundheitsamt Bielefeld angefordert.
Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie unter "Dokumente".
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die
erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Für die Teilnahme an der Heilpraktikerüberprüfung und die Erlaubniserteilung oder Ablehnung werden Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Sie erhalten eine Schlussrechnung, die sämtliche tatsächlich angefallenen Gebühren enthält.
Bei erfolgreichem Abschluss der Kenntnisüberprüfung werden Gebühren in Höhe von ca. 510,00 € erhoben.
Schließen Sie die Überprüfung nicht erfolgreich ab, fallen folgende Gebühren an:
- 255,00 € (nach schriftlicher Überprüfung)
- ca. 495,00 € (nach mündlicher Überprüfung)
Bei erfolgreicher Überprüfung nach Aktenlage werden 190,00 € fällig. Kann über Ihren Antrag nicht positiv nach Aktenlage entschieden werden, fallen Kosten in Höhe von 175,00 € an.
Die einzelnen Gebührenpositionen setzen sich zusammen aus:
- 210,00 € Verwaltungsgebühr für die Durchführung der schriftlichen Überprüfung
- 90,00 € mündlich-praktische Überprüfung
- 60,00 € Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis / 45,00 € bei Ablehnung
- ca. 150,00 € Aufwandsentschädigung für die beteiligten Beisitzenden
- 130,00 € Überprüfung nach Aktenlage
Weitere mögliche Gebühren:
- 40,00 € für eine von Ihnen gewünschte Verschiebung des schriftlichen Termins
- 40,00 € Rücknahme des Antrags (Rücktritt)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bielefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW