Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn während einer bestehenden Ehe kein gemeinsamer Ehename geführt wird, kann dieser jederzeit nach der Eheschließung von den Ehegatten gewählt werden.
Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der frühere Name eines der Ehepartner bestimmt werden.
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen.
Ein Doppelname ist nur für den Ehepartner möglich, dessen Name nicht Ehename geworden ist.
Für die Erklärung müssen beide Ehegatten gemeinsam beim Standesamt vorsprechen.
Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die neue Namensführung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Eheschließungen und Namensänderungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6115
erforderliche Unterlagen
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- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch
- Ausweisdokumente
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30,00 Euro für die Erklärung zur Namensführung
10,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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