Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Doppelnamen
Doppelnamen entstehen, wenn einem Familiennamen ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.
Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Wird bei der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung kein gemeinsamer Familienname bestimmt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierbei gibt es keine zeitliche Befristung
Wiederannahme des Geburtsnamens
Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Hierzu benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk
Änderung des Vor- oder Familiennamens
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Für die Änderung des Vor- oder Familiennamens wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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