Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen FamiliennamensOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Ehename

    Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt grundsätzlich, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburts- oder Familiennamen des Mannes oder der Frau wählen.

    Nehmen die Eheleute bei der Eheschließung keine Ehenamensbestimmung vor, so führen sie ihren am Tag der Eheschließung geführten Namen in der Ehe weiter. Sie haben dann die Möglichkeit, während der bestehenden Ehe einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.

    Doppelname

    Ein Ehegatte, dessen Geburts- bzw. Familiennname nicht Ehename wird, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen will. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Diese Erklärung kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - also auch nach Auflösung der Ehe - erfolgen.

    Besteht der hinzuzufügende Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z. B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname.

    Ein Doppelname wird durch Bindestrich miteinander verbunden. Ein hinzugefügter Namensteil kann ohne zeitliche Begrenzung wieder abgelegt werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.

    Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

    Nach Auflösung der Ehe hat der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen wieder anzunehmen.

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

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    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Technisch geändert am 21.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Für die Namenserklärung nach der Eheschließung (z. B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, nachträgliche Bestimmung eines Begleitnamens (Doppelname), Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe) sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Personalausweis/e
    • aktuelle begl. Abschrift des Eheregisters
    • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehegatte), ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzungen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Beurkundung der Ehenamenserklärung bei der Eheschließung ist gebührenfrei. Für nachträgliche Namensbestimmungen beträgt die Gebühr € 21,00.

    Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung beträgt € 9,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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