Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen FamiliennamensOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Namensänderung (Personenstandsrechtlich)

    Der Wunsch über die Änderung der Namensführung der Ehepartner während der Ehe oder nach deren Auflösung (z.B. durch Tod eines Ehepartners/Lebenspartners oder durch Scheidung) kann bei einem Standesamt in Deutschland bzw. in einem deutschen Konsulat aufgenommen/beurkundet werden.

    Zuständig für die letztliche Entscheidung über die Namenserklärung ist das Standesamt der deutschen Eheschließung. Hat die Eheschließung im Ausland stattgefunden, ist das Standesamt zuständig, bei welchem mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Inland bzw. den letzten deutschen Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin für die Entscheidung zuständig. Nur das entscheidende ("entgegennehmende") Standesamt kann die Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

    Soll ein gemeinsamer Ehename erklärt werden, müssen beide Ehegatten diese Erklärung bei einem Standesamt/Konsulat abgeben.

    Folgende Unterlagen müssen hier in Aachen vorgelegt werden:
    - bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung innerhalb Deutschlands:
    Personalausweis/Reisepass
    aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
    Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
    erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

    - bei einer Erklärung zu einem gemeinsamen Ehenamen mit Eheschließung im Ausland:
    Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Ehesregister, welche Unterlagen Sie benötigen!
    erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls Hauptwohnsitz nicht in Aachen

    - bei einer Erklärung zur Annahme/Wegfall eines Doppelnamens bzw. Annahme Geburtsname/Familienname vor letzter Eheschließung  nach Scheidung: (die erklärende Person kann alleine zu dem Termin kommen)
    Personalauseis/Reisepass
    aktueller Auszug aus dem Eheregister (falls die Eheschließung innerhalb Deutschlands erfolgte, aber nicht in Aachen)
    rechtskräftige Scheidungsurkunden; wenn die Scheidung im Ausland (EU) ausgesprochen wurde, dann zusätzlich auch die Bescheinigung nach Brüssel II Art. 39
    erweiterte Meldebescheinigung (max. 10 Tage alt), falls der Hauptwohnsitz nicht in Aachen ist

    Falls die Eheschließung im Ausland erfolgte, bringen Sie zusätzlich einen Nachweis über die gemeinsame Namenserklärung (Bescheinigung) des zuständigen Standesamtes mit. Weitere Unterlagen können notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Kollegen/-innen des Bereiches Eheregister.

    In allen Fällen ist eine Terminabsprache erforderlich!

    Stand 23.07.2020

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c60e50639908d31b408ff70f9558b196

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2a

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3499

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2a

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3499

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Namenserklärung 21,00 €

    Bescheinigung 9,00 €, jede weitere 4,50 €
    Einsicht in Melderegister 3,00 €
    Einsicht in das Personenstandsregister je 6,00 €
    Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de