Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen FamiliennamensOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Der Gesetzgeber sieht daher eine öffentlich-rechtliche Namensänderung als Ausnahmefall an und verlangt das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei:

    • anstößigen oder lächerlich klingenden Namen
    • ungewöhnlich komplizierten Namen
    • minderjährigen Kindern, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben, dessen Name sich nach Eheauflösung geändert hat

    Für Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Eine Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen ist u. a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:

    • eigene Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Eheschließung der Eltern
    • Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder Auflösung der Lebenspartnerschaft (Tod, Aufhebung)
    • Änderung des Vornamens nach der Einbürgerung
    • Namenserteilung
    • Einbenennung (minderjähriges Kind, bei Namensänderung durch Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9c0943e79c68d63d0ff58e41b11df180

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    In einem Beratungsgespräch werden Sie über die beizubringenden Unterlagen informiert.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Bei Änderung des Familiennamens:
    2,50 € bis 1.022,00 € pro Person

    Bei Änderung des Vornamens:
    2,50 € bis 255,00 € pro Person

    Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für die Person ab. Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, so wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de