Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen FamiliennamensOnline erledigen

    Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

    Hinweise für Mönchengladbach

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    Hinweise für Mönchengladbach

    Sie möchten heiraten?
    Die Qual der Wahl des Ehenamens.
    Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?

    Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Das bedeutet, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen in der Ehe führen kann. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nicht zulässig.

    Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.

    Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesbeamten/in nachgeholt werden.

    Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.

    Bezüglich der Möglichkeiten der Familiennamensführung bei gemischt-nationalen Ehen gibt der/die Standesbeamte/in gerne Auskunft.

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    Technisch geändert am 28.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Standesamt

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    Goebenstraße 4 - 8

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

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    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 03.06.2024

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