Deponie
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Deponie Neuss - Grefrath
Lövelinger Straße 101
41472 Neuss - Grefrath
Telefon: 02131 - 98 4718
Öffnungszeiten: mo- fr 7:00 - 19:00 Uhr samstags: 7:30 - 13:00Uhr
Deponie Grevenbroich -Neuenhausen
Am Sandberg
41517 Grevenbroich - Neuenhausen
Telefon: 02181 - 23 0729
Öffnungszeiten: mo-fr 7:30 - 16:30 Uhr samstags: 7:00 - 13:00 Uhr
Sollten ausnahmsweise größere Abfallmengen (z.B. Sperrgut, Bauschutt, Metallschrott, Grünschnitt, Altholz) anfallen, können diese zur Deponie gebracht werden.
Mengen bis 1 m³ und gleichzeitig bis 200 kg werden pauschal mit 12,00 Euro pro PKW-Anlieferung berechnet.
Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Altpapier, Pappe, Kartonagen, Grünabfälle oder Metallschrott enthalten, werden an den Deponien kostenlos angenommen.
Wird eine Deponie neu gebaut oder soll eine alte Deponie vergrößert werden um mehr Abfälle ablagern zu können muss der Betreiber der (alten oder zukünftigen) Deponie dies bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beantragen. In einem Planfeststellungsverfahren wird von der Behörde entschieden ob die Deponie oder deren Vergrößerung zugelassen wird. Die Entscheidung wird dem Antragssteller in einem Planfeststellungsbescheid bekanntgegeben.
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Eine zugelassene Deponie muss überwacht werden. Dies geschieht auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetztes der Deponieverordnung und der Deponieselbstüberwachungsverordnung. In regelmäßigen Abständen wird die Deponie von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde und dem Betreiber begangen. Auch Baumaßnahmen welche die Deponie direkt betreffen werden von der zuständigen Abfallbehörde überwacht. Bei ,Inspektionen werden Mängel und Fehler erfasst und in einem Inspektionsbericht niedergelegt. Diese müssen dann vom Betreiber behoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Sowohl die Vorrausetzung für die Zulassung als auch für die Überwachung sind in den einschlägigen Rechtgrundlagen niedergelegt (siehe Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlage(n)
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Kreislaufwirtschaftsgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Deponieverordnung: , http://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/index.html
Deponieselbstüberwachungs-
verordnung: , https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000367
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: , https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/UVPG.pdf
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Verwaltungsverfahrensgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
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Allgemeine Gebührenordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318
Verfahrensablauf
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Zulassung: Die Zulassung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz und , Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Deponiebetreibers. , Der Antrag umfasst alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Baupläne Lagepläne einen Erläuterungsbericht des Vorhabens und mehrere Umweltgutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörde prüft ob der Antrag alle Unterlagen enthalt die er nach gesetzlichen Vorgaben enthalten muss (Vollständigkeit). Dann wird geprüft ob alle technischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Vorgaben aus der Deponieverordnung) eingehalten werden. Es werden Nebenbestimmungen aufgestellt die dafür Sorge tragen dass die Vorgaben eingehalten werden. Einwendungen von Betroffenen werden in den Nebenbestimmungen und in der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt. ,Dieses mündet in einem Planfeststellungsbescheid.
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Überwachung: Die bei den Inspektionen und Bauüberwachungen festgestellten Mängel werden in Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Umweltinspektionen werden veröffentlicht. In diesem Fall hat der Betreiber Klagemöglichkeit wenn er der Auffassung ist das ein Bericht nicht veröffentlicht werden darf.
Fristen
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Der Betreiber einer Deponie muss Änderungen an der Deponie an der Betrieb oder an angenommenen Abfällen unverzüglich anzeigen und beantragen.
Bearbeitungsdauer
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1 bis 2 Jahre
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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