Deponie

    Deponie

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Deponie Neuss - Grefrath

    Lövelinger Straße 101

    41472 Neuss - Grefrath

    Telefon: 02131 - 98 4718

    Öffnungszeiten:   mo- fr   7:00 - 19:00 Uhr     samstags:  7:30 - 13:00Uhr

     

    Deponie Grevenbroich -Neuenhausen

    Am Sandberg

    41517 Grevenbroich - Neuenhausen

    Telefon: 02181 - 23 0729

    Öffnungszeiten:   mo-fr   7:30 - 16:30 Uhr    samstags:   7:00 - 13:00 Uhr

     

    Sollten ausnahmsweise größere Abfallmengen (z.B. Sperrgut, Bauschutt, Metallschrott, Grünschnitt, Altholz) anfallen, können diese zur Deponie gebracht werden.

    Mengen bis 1 m³ und gleichzeitig bis 200 kg werden pauschal mit 12,00 Euro pro PKW-Anlieferung berechnet.

    Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Altpapier, Pappe, Kartonagen, Grünabfälle oder Metallschrott enthalten, werden an den Deponien kostenlos angenommen.

    Wird eine Deponie neu gebaut oder soll eine alte Deponie vergrößert werden um mehr Abfälle ablagern zu können muss der Betreiber der (alten oder zukünftigen) Deponie dies bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beantragen. In einem Planfeststellungsverfahren wird von der Behörde entschieden ob die Deponie oder deren Vergrößerung zugelassen wird. Die Entscheidung wird dem Antragssteller in einem Planfeststellungsbescheid bekanntgegeben.

     ,

    Eine zugelassene Deponie muss überwacht werden. Dies geschieht auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetztes der Deponieverordnung und der Deponieselbstüberwachungsverordnung. In regelmäßigen Abständen wird die Deponie von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde und dem Betreiber begangen. Auch Baumaßnahmen welche die Deponie direkt betreffen werden von der zuständigen Abfallbehörde überwacht. Bei  ,Inspektionen werden Mängel und Fehler erfasst und in einem Inspektionsbericht niedergelegt. Diese müssen dann vom Betreiber behoben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2988

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Formulare

    Hinweise für Jüchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Sowohl die Vorrausetzung für die Zulassung als auch für die Überwachung sind in den einschlägigen Rechtgrundlagen niedergelegt (siehe Rechtsgrundlagen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jüchen

     ,

    Zulassung: Die Zulassung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz und , Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Deponiebetreibers. , Der Antrag umfasst alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Baupläne Lagepläne einen Erläuterungsbericht des Vorhabens und mehrere Umweltgutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörde prüft ob der Antrag alle Unterlagen enthalt die er nach gesetzlichen Vorgaben enthalten muss (Vollständigkeit). Dann wird geprüft ob alle technischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Vorgaben aus der Deponieverordnung) eingehalten werden. Es werden Nebenbestimmungen aufgestellt die dafür Sorge tragen dass die Vorgaben eingehalten werden. Einwendungen von Betroffenen werden in den Nebenbestimmungen und in der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt.  ,Dieses mündet in einem Planfeststellungsbescheid.

     ,

    Überwachung: Die bei den Inspektionen und Bauüberwachungen festgestellten Mängel werden in Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Umweltinspektionen werden veröffentlicht. In diesem Fall hat der Betreiber Klagemöglichkeit wenn er der Auffassung ist das ein Bericht nicht veröffentlicht werden darf.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Der Betreiber einer Deponie muss Änderungen an der Deponie an der Betrieb oder an angenommenen Abfällen unverzüglich anzeigen und beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    1 bis 2 Jahre

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de