Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in Kosten für Pflege, Unterbringung, Verpflegung, Ausbildungsumlagen sowie Investitionskosten.

    An den Kosten für die Pflege und den Ausbildungsumlagen beteiligt sich die Pflegeversicherung; die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Heimbewohner*innen selbst tragen. Investitionskosten sind in jedem Pflegeheim unterschiedlich hoch und decken die Kosten, die im Zusammenhang mit Anmietung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen.

    Wenn Sie wegen geringen Einkommens und Vermögens (10.000 Euro bei allein lebenden Personen / 15.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften) nicht in der Lage sind, die Investitionskosten selbst zu tragen, können Sie als Zuschuss Pflegewohngeld bekommen. Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    • die Pflegeeinrichtung muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden
    • der/die Heimbewohner*in muss pflegeversichert sein
    • der/die Heimbewohner*in muss mindestens den Pflegegrad 2 haben
    • keine beamtenrechtliche Beihilfeberechtigung (hier können die Kosten i.d.R. durch die Beihilfe gedeckt werden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Alten- und Pflegegesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Den Antrag können Sie oder Ihre Pflegeeinrichtung stellen.

    Das Pflegewohngeld kann auf Antrag bis zu drei Monate rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Soweit die Kosten der Einrichtung für Pflege, Ausbildungsumlagen, Unterkunft und Verpflegung aus den Leistungen der Pflegekasse, dem Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden können, müsste ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Der Fachbereich Soziales der Stadt Herne ist für die Gewährung zuständig, wenn Sie vor der Heimaufnahme Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Herne hatten, auch wenn Sie in einem Pflegeheim außerhalb Hernes aufgenommen wurden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Terminvereinbarungen: Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder den aufgeführten Kontaktpersonen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de