Pflegewohngeld
Pflegewohngeld
Hinweise für Lippe
Ob Sie einen Anspruch auf das sogenannte Pflegewohngeld haben, können Sie hier herausfinden.
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Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Pflegewohngeld können Sie erhalten, wenn
- Sie auf Dauer in einem Pflegeheim in NRW leben und vor Heimaufnahme ebenfalls in NRW gelebt haben,
- Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden,
- Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren und
- Ihr Vermögen einen Betrag von EUR 10.000 (Ehepartner/Lebenspartner: EUR 15.000) nicht übersteigt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
durchschnittlich 3 Monate
Kosten
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
Hinweise für Blomberg
Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig
- von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Höhe der Miete oder Belastung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022