PflegewohngeldOnline erledigen

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).

    Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba9db54fb58c531693c922a9e2e19dca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:

    • Wohngeldantrag (Vordruck)
    • Meldebestätigung
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
    • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
    • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
    • Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
    • Schwerbehindertenausweis
    • Sterbeurkunde
    • Schulbescheinigung
    • Studienbescheinigung
    • Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
    • Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
    • BaföG-Bescheid
    • UVG-Bescheid
    • Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
    • schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
    • Elterngeldbescheid
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
    • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
    • Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
    • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
    • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
    • Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
    • Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
    • Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
    • Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
    • Nachweis über gezahlten Unterhalt
    • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)

    Nur bei einem Antrag auf Mietzuschuss:

    • Mietbescheinigung (Vordruck)
    • Mietänderungsschreiben des Vermieters
    • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
    • Mietvertrag


    Nur bei einem Antrag auf Lastenzuschuss:

    • Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
    • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
    • Bescheid über Eigenheimzulage
    • Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
    • Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

    § 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

    SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

    § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

    Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

    § 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

    § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

    Kosten

    Hinweise für Steinheim

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de