Pflegewohngeld
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen.
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung).
Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit Hilfe des Online-Wohngeldrechners ausrechnen lassen.
Einen digitalen Wohngeld-Antrag können Sie auf der Internetseite https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO stellen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Für die erstmailge Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Coban. Ansonsten finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung auf dem letzten Wohngeldbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022