Pflegewohngeld
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen wird durch das Pflegewohngeld abgedeckt. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung für den Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen.
Das Pflegewohngeld wird an die Einrichtung gezahlt und kann bis zu drei Monate rückwirkend entweder von der Pflegeeinrichtung (mit Vollmacht) oder von Ihnen bzw. Ihrem Bevollmächtigten beantragt werden, wenn Sie Ihren letzten Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) vor dem Heimeinzug in Nordrhein-Westfalen hatten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
- Pflegegutachten
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Viersen