Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen wird durch das Pflegewohngeld abgedeckt. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung für den Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen.

    Das Pflegewohngeld wird an die Einrichtung gezahlt und kann bis zu drei Monate rückwirkend entweder von der Pflegeeinrichtung (mit Vollmacht) oder von Ihnen bzw. Ihrem Bevollmächtigten beantragt werden, wenn Sie Ihren letzten Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) vor dem Heimeinzug in Nordrhein-Westfalen hatten. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e035bc248b1e44190ff3e4b83ce2933d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
    • Pflegegutachten
    • ggf. Schwerbehindertenausweis 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

    § 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

    SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

    § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

    Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

    § 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

    § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de