Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
Welche Leistungen können Sie beantragen?
- Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
- Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Deutschlandticket Schule abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)
Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare für die Beantragung von Leistungen wie z. B. Mittagessen, zur Vorlage in den Einrichtungen, finden Sie im Bereich Downloads.
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Wer kann den Antrag hier bei der Stadt Velbert stellen?
- SGB XII - Berechtigte
- Wohngeldberechtigte
- Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Wohngeldberechtigte und Kinderzuschlagsempfänger können den Online-Antrag nutzen. SGB XII-Berechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber verwenden bitte die Antragsformulare im Bereich Downloads.
Wer muss den Antrag an anderer Stelle stellen?
- SGB II - Berechtigte / Empfänger Bürgergeld > Antragstellung bei der örtlichen Geschäftsstelle des Jobcenters
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Der Bearbeitungszeitraum beträgt nach Einreichung der kompletten Unterlagen zurzeit acht bis zehn Wochen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 27.05.2024
Stichwörter
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