Certificate of good standing Ausstellung

    Überwachungsbedürftiges Gewerbe

    Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ( Certificate of good Standing).

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
    Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Anträge / Formulare Formulare: keine

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein

    Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.


    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e8db1dedfbdff6c5890a5474f1079f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22841

    Fax: +49 231 50-22841

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
      • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
    • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
      • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
    • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
    • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
    • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
    • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Online-Dienst: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
    • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
    • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
      • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
      • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verfahrensablauf

    • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
    • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de