Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ( Certificate of good Standing).
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Bergisch Gladbach bestehen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach, z.B. rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Personalausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument
- Stelle, für die die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird,
- eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird
Formulare
- Formulare: ja
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
- die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
- ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
- Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
- Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
- Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
- Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Fristen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergisch Gladbach
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Die Gebühr beträgt 5,00 €, soweit die Ausstellung nicht zwecks Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin am 05.11.2020
Stichwörter
Hinweise für Bergisch Gladbach