Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss

    Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Nach § 10 Abs. 5 der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen der Stadt Rheda-Wiedenbrück haben die Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Möglichkeit, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Wassermenge auf Antrag erstattet zu bekommen (zum Beispiel Wasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird). Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die über eine eigene Wasserversorgung verfügen und ihr Wasser nicht von den allgemeinen Wasserversorgungsanlagen erhalten, haben die Möglichkeit durch einen Zähler ihren Verbrauch glaubhaft zu machen, so dass von einer Schätzung des Wasserverbrauchs abgesehen werden kann (§ 10 Abs. 4b der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen). Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren (Gartenzähler) Erläuterung: Sie können eine Fachfirma beauftragen, Ihnen einen Gartenzähler an Ihrem Außenwasserhahn anzubringen oder Sie erwerben - bei eigenen handwerklichen Fähigkeiten - im Baumarkt einen Gartenzähler (bitte keinen digitalen Gartenzähler, sondern einen herkömmlichen mit Rädchen) und bauen diesen selbst an. Zur Anmeldung Ihres Gartenzählers bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwenden Sie dann das Antragsformular "Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren". Zu dem Antrag wird noch Folgendes benötigt: Rechnung der Fachfirma über den Einbau bzw. Kaufbeleg über den Erwerb Ihres Gartenzählers Foto des eingebauten Gartenzählers (Nachweis Anfangs-Zählerstand) Sobald der Stadt alle Unterlagen vorliegen, wird der Gartenzähler in Ihrer Datei eingerichtet. Sie müssten dann nur noch daran denken, einmal jährlich zum Ende der Gartensaison (September bis Dezember) - schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift und Kassenzeichen - Ihren Zählerstand zu melden (dies gern mit Foto und dem Meldebogen "Meldung über den Stand des Gartenzählers". Bitte beachten Sie: Poolwasser wird nicht als Gartenwasser anerkannt. Aufgrund des Zusatzes von Chemikalien wird Poolwasser generell dem Schmutzwasser zugeordnet.

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    Technisch geändert am 12.08.2022

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    Deutsch

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    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Adresse

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    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 26.01.2023

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