Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

    Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.

    Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Das Standesamt, das

    • eine Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (Beispiel: Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe),
    • eine Erklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Personenkreis: Spätaussiedler),
    • eine Erklärung nach Art. 47, 48 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Beispiel: Teilung einer Namenskette in Vor- und Familiennamen),
    • eine sog. Sortiererklärung hinsichtlich der Reihenfolge der Vornamen nach § 45 a Personenstandsgesetz,

    entgegengenommen hat oder ein der Erklärung zugrundeliegendes Register führt, stellt auf Antrag der erklärenden Person eine entsprechende Bescheinigung über die Namensänderung aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_beed57339f87e62ac333f441b37c1f59

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Es hat eine Namensänderung stattgefunden, und diese hat Wirksamkeit erlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Sie reichen zunächst die für die Beurkundung notwendigen Dokumente ein. Wenn das Standesamt Goch die Beurkundung der Namenserklärung vornimmt und auch für die Entgegennahme zuständig ist, erhalten Sie auf Wunsch die entsprechende Bescheinigung während Ihres Beurkundungstermines. Muss ein anderes Standesamt Ihre Erklärung entgegennehmen, erhalten Sie diese Bescheinigung von dort.

    Fristen

    Keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Beachten Sie bitte, dass nur das zuständige Standesamt eine Namensänderungsbescheinigung ausstellen kann.

    Die Zuständigkeit ergibt sich in den meisten Fällen für das Standesamt, das das zugrunde liegende Register führt, in welches die Namensänderung beizuschreiben ist.

    Beispiel: Sie haben in Goch die Ehe geschlossen und möchten nun eine Erklärung zur Führung eines Ehenamens beurkunden lassen, weil Sie sich im Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht für einen gemeinsamen Namen entscheiden konnten oder wollten. Sie wohnen jetzt in Kleve. Lassen Sie die Erklärung beim Wohnsitzstandesamt beurkunden, bekommen Sie keine Bescheinigung über die Namensänderung. Diese kann ausschließlich durch das registerführende Standesamt Goch erteilt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Wenn die Erklärung nicht beim beurkundenden Standesamt wirksam wird, kann dort keine Namensänderungsbescheinigung ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat 23 Personenstandsrecht – Senator für Inneres Bremen am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de