Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen
Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Denkmalangelegenheiten - Beratung und FörderungBei der unteren Denkmalbehörde stehen alte Häuser, deren Geschichte und ihr unverwechselbares Aussehen der Stadt ihr Bild geben, im Mittelpunkt. Diese Behörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwert und trägt zu schützenden Gebäude in die Denkmalliste ein.Die Untere Denkmalbehörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwertbund trägt schützende Gebäude in die Denkmalliste ein. berät Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Häuser und begleitet die denkmalrechtliche Ausführung der Arbeiten. zeigt Fördermöglichkeiten auf und erstellt Bescheinigungen für die erhöte Abschreibung von Aufwendungen an Denkmälern. ist darüber hinaus zuständig für die Bodendenkmalpflege, d. h. Erfassung, Eintragung und Schutz von Bodenfunden. Formulare: Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes NRW Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2-6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
Stichwörter
Hinweise für Hamm