Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Denkmalangelegenheiten - Beratung und FörderungBei der unteren Denkmalbehörde stehen alte Häuser, deren Geschichte und ihr unverwechselbares Aussehen der Stadt ihr Bild geben, im Mittelpunkt. Diese Behörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwert und trägt zu schützenden Gebäude in die Denkmalliste ein.Die Untere Denkmalbehörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwertbund trägt schützende Gebäude in die Denkmalliste ein. berät Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Häuser und begleitet die denkmalrechtliche Ausführung der Arbeiten. zeigt Fördermöglichkeiten auf und erstellt Bescheinigungen für die erhöte Abschreibung von Aufwendungen an Denkmälern. ist darüber hinaus zuständig für die Bodendenkmalpflege, d. h. Erfassung, Eintragung und Schutz von Bodenfunden. Formulare: Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes NRW Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4501

    Fax: 02381 17-104501

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4501

    Fax: 02381 17-104501

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de