Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihrer Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.

    Somit sind Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Espelkamp als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe.

    Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a1a1b0b28fdfb8b3bde0794f33bc3bcd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.2.2 Bauordnung, Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: bauen@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Organisatorische Fragen (z. B. zum Tag des offenen Denkmals) beantwortet Frau Rosen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Für alle Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, über Fördermöglichkeiten oder erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern informieren Sie die genannten Kontaktpersonen im Sachgebiet Bauordnung & Denkmalschutz gerne.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de