Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Stadt Lage als Untere Denkmalbehörde ist für den Schutz, die Pflege und die Zustandsüberwachung von Bau- und Bodendenkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Denkmalwert eines Gebäudes wird vom LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen geprüft.

    Denkmalliste der Stadt Lage
    Erfüllt eine Sache die Voraussetzungen für ein Denkmal, so ist das Objekt in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Es besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht, ein Ermessen oder Beurteilungsspielraum steht der Stadt hierbei nicht zu. Die Eintragung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Eigentümers oder mit Beteiligung des Eigentümers durch die Denkmalbehörde.

    Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Denkmalbehörde zulässig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_60413442848566ca0bc5cd7ad79a3b2f

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Planen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de