Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Ihr erster Ansprechpartner in Denkmalangelegenheiten ist die Untere Denkmalbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Hauptaufgabe der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Gütersloh für die kleinen kreisangehörigen Gemeinden (Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold, Werther) ist:

    • Technische Beratung
    • Beratung am Denkmal
    • Beratung im Baugenehmigungsverfahren
    • Zusammenarbeit mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen

    Weiterhin gibt der Kreis Gütersloh als Obere Denkmalbehörde rechtliche Auskünfte in denkmalrechtlichen Verfahren, z.B. hinsichtlich:

    • Steuerbescheinigungen
    • Unterschutzstellungsverfahren
    • Erlaubnisverfahren
    • Erhaltungsverpflichtungen

    Des Weiteren ist der Kreis Gütersloh im Rahmen der Wohnungsbauförderung auch für die Förderung selbst genutzter Denkmäler und erhaltenswerter Gebäude zuständig.

    Bei nicht zu Wohnzwecken genutzten denkmalwerten Gebäuden besteht die Möglichkeit der Förderung über die Hausbank/NRW.Bank.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ab9b11f1d6706a835c249b1ce29ba5d

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.1: Untere Bauaufsicht / Obere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de