Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten. Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen.
    Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.

    Welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dülmen. In das Verfahren ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen aufgrund des speziellen Sachverstandes eingebunden. Dies gilt auch für die Beurteilung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen. Eine Übersicht der derzeit in Dülmen eingetragenen Baudenkmäler finden Sie hier.

    Die Anlagen für einen " Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG)" gelten für folgende Bereiche:

    • Für Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die der Erhaltung des vermieteten oder verpachteten Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen,
    • Für Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, die der Einkunftserzielung dienen,
    • Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten 

    Die Anlagen für einen " Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG)" werden für folgenden Bereich verwendet:

    • Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (bewegliche Denkmäler, nicht wirtschaftlich genutzte Gebäude, Garten- und Friedhofsanlagen, Bodendenkmäler)

    Merkblatt zur Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis

     

    Sie haben Fragen zum Thema Denkmalschutz oder wünschen eine Beratung zu einem bestimmten Denkmal in Dülmen? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über das Serviceportal einen Beratungstermin beim Fachbereich Bauaufsicht und Denkmalschutz zu vereinbaren. 

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 35

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    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

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    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 11

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-600

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de