Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    In einer Denkmalliste, auch DenkmalbuchDenkmalverzeichnis oder Denkmalkataster, werden alle anerkannten Denkmale einer Gebietskörperschaft aufgeführt. 

    Die Stadt Bad Honnef ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

    Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:

    • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
    • Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
    • Führen der Denkmalliste
    • Bescheinigungen nach § 36 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b976ceeb0859314a94dcac6ba659cb7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3-63 Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de