Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
    • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
    • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
    • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_436983173778cb239ae969771e7c2354

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schul-, Kultur- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de