Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg