Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.
Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die Untere Denkmalbehörde.
Eine Übersicht über die Denkmäler in Grevenbroich erhalten Sie im Online-Stadtplan, wenn Sie dort unter "Themen -> Fachdaten" die Baudenkmäler auswählen. Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich