Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.
Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Die Denkmalauskunft sowie eine Denkmalwertprüfung zur Eintragung in die Denkmalliste kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Velbert
Der Antrag auf Auskunft oder Eintragung ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
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