Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden (Gemeinden) für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland. Hier werden die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege vertreten. Diese beinhalten sowohl den technischen Bereich, als auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen Bereich.

    Der Denkmalschutz umfasst die Aufgaben der Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen. Dazu ist die Denkmalliste öffentlich zu führen.

    Aktuelle Denkmalliste, Stand: 03/2023

    Das Aufgabengebiet umfasst

    • Denkmalrechtliche Erlaubnisse

    Änderungen, Umnutzungen und Beseitigung von Denkmälern und sämtliche Vorgänge, die dem Erhalt von Denkmälern dienen sowie entsprechende Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern unterliegen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht.

    Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis kann unter Bürgerservice/Formulare heruntergeladen oder hier direkt geöffnet werden.

    • Eintragungsverfahren in die Denkmalliste

    Um zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Langenfeld im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

    • Denkmalförderung

    Voraussetzung für eine Förderung ist die vorherige Genehmigung der Maßnahme. Die Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen erfolgt über direkte Zuschüsse oder indirekt über Steuererleichterungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e765266a5755387d437d3069ac190c4

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de