Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden (Gemeinden) für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland. Hier werden die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege vertreten. Diese beinhalten sowohl den technischen Bereich, als auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen Bereich.
Der Denkmalschutz umfasst die Aufgaben der Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen. Dazu ist die Denkmalliste öffentlich zu führen.
Aktuelle Denkmalliste, Stand: 03/2023
Das Aufgabengebiet umfasst
- Denkmalrechtliche Erlaubnisse
Änderungen, Umnutzungen und Beseitigung von Denkmälern und sämtliche Vorgänge, die dem Erhalt von Denkmälern dienen sowie entsprechende Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern unterliegen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht.
Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis kann unter Bürgerservice/Formulare heruntergeladen oder hier direkt geöffnet werden.
- Eintragungsverfahren in die Denkmalliste
Um zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Langenfeld im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
- Denkmalförderung
Voraussetzung für eine Förderung ist die vorherige Genehmigung der Maßnahme. Die Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen erfolgt über direkte Zuschüsse oder indirekt über Steuererleichterungen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023