Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Weitergehende fachliche Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (s. hierzu bitte unter "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_94c8d7cbd30a61bd6891c9f0e2de92a8

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 14

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 14

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Remscheid

    Angaben zu Straße und Hausnummer, wenn vorhanden Gemarkung, Flur, Flurstück

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Remscheid

    Sofern Sie weitere Fragen, Hinweise oder Anmerkungen haben verwenden Sie gerne das Kontaktformular. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de