Durchführung von Sammlungen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sofern Sie eine gemeinnützige Sammlung von ausgedienten Weihnachtsbäumen im Kreis Gütersloh beabsichtigen, ist diese spätestens drei Monate vor der geplanten Sammlung postalisch anzuzeigen bei:
Kreisverwaltung Gütersloh
Abteilung Umwelt
33324 Gütersloh
Der Kreis Gütersloh erhebt einmalig eine Gebühr für die Anzeige.
Für die Anzeige nutzen Sie bitte die Vordrucke unter "Dokumente".
Der Vordruck für die Anzeige enthält bereits die den Befreiungsantrag von der Kennzeichnungspflicht der Sammelfahrzeige mit einem sogenannten A-Schild.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Anzeige der Sammelaktion
Entsorgungskonzept
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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