Beseitigung von Denkmalen

    Beseitigung von Denkmalen

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals ausgeführt werden sollen, ist ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt auch, wenn die geplante Maßnahme den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.

    Zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen zählen beispielsweise

    • Arbeiten an Dach und Fassade einschl. Gerüststellung,
    • Arbeiten an Fenstern und Türen,
    • Renovierungsarbeiten innen und außen,
    • Einbau und Erneuerung von technischen Anlagen (z.B. Heizung oder Baderneuerung, Elektroarbeiten),
    • Umbauten, Durchbrüche, Veränderungen am Grundriss,
    • Bauliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe des Baudenkmals.

    Die Erlaubnis muss unbedingt vor der Durchführung oder Beauftragung der geplanten Arbeiten beantragt werden. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.

    In dem Antrag muss die Maßnahme detailliert beschrieben werden. Hilfreich ist auch, wenn ein Angebot der ausführenden Firma beigefügt wird, soweit dort die Art der Ausführung und die zu verwendenden Materialien angegeben sind.

    Die Untere Denkmalbehörde erteilt Ihnen eine schriftliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), wenn Ihr Antrag mit den denkmalpflegerischen Zielen vereinbar ist. Diese sind im Wesentlichen: Substanzerhalt als vorrangiges Anliegen bei Eingriffen in den Bestand und bei nicht vermeidbarem Substanzersatz : Materialgleichheit, Werkgerechtigkeit und Erhalt des Erscheinungsbildes.

    Wenn es die Umstände erfordern, wird die Erlaubnis durch Nebenbestimmungen ergänzt. Die Nebenbestimmungen sind unbedingt zu beachten und sollten den ausführenden Handwerkern vor Beginn der Maßnahme zur Kenntnis gegeben werden.

    Bitte beachten Sie, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis eine andere ggf. erforderliche Genehmigung, wie bspw. eine Baugenehmigung, nicht ersetzt.

    Die aufgeführten Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal. Die Untere Denkmalbehörde ist außerdem unter der E-Mail-Adresse denkmal@detmold.de erreichbar.

     

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.0.12 Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
    Die Unterlagen müssen in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 06.04.2022

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