Beseitigung von Denkmalen

    Beseitigung von Denkmalen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.

    Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik.

    Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie eine Erlaubnis einholen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-22318

    Fax: 0221 / 221-22293

    E-Mail: stadtkonservator@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Zum Ist-Zustand
      Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen), Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und Schadensbeschreibung
    • Zum Soll-Zustand
      Maßnahmepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails), detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot sowie Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
    • Für Grabstätten
      Fotos des aktuellen Zustandes der Grabstätte, eventuell Schadensbeschreibung, detaillierte Darstellung der Maßnahmen, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot
    • Schriftliche Vollmacht
      Im Falle einer Vertretung

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de