Grundsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).

    Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

    Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsteuer - Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

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    Technisch geändert am 08.02.2024

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:

    https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/grundbesitzabgaben-grundsteuer.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprache: de