Grundsteuer Festsetzung
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).
Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
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Grundsteuer - Grundbesitzabgaben
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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