Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Grundsteuer wird erhoben für

    - land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
    - alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

    Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Herne in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

    Zahlungstermin 01.07.
    Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung gestellt werden.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 25/1 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiligrathstraße 12

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1628

    Fax: 02323 16-12339220

    E-Mail: steueramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de