Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
    - Grundsteuer A und
    - Grundsteuer B
    Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

    Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

    Berechnung
    Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

    Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmereiamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 5009-0

    E-Mail: info@hoevelhof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hövelhof

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de