Grundsteuer Festsetzung
Hinweise für Hövelhof
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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