Grundsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Grundsteuer wird erhoben für

    • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
    • alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

    Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem durch den Rat der Stadt Espelkamp beschlossenen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

    Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Espelkamp festgesetzt. 

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    • Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt seit dem 01.01.2024 bei 297 Prozent.
    • Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt seit dem 01.01.2024 bei 579 Prozent.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de