Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird, wie der Name schon sagt, auf den Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude erhoben.

    Dabei wird zwischen zwei Arten der Grundsteuer unterschieden:

    • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und
    • Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke

    Gezahlt wird die Grundsteuer grundsätzlich von dem/ der Eigentümer*in und kann im Falle einer Vermietung über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.

    Die Grundsteuer wird durch Multiplikation des sog. Steuermessbetrages mit dem jeweiligen Hebesatz berechnet. Der Steuermessbetrag wird durch Anwendung des Einheitswertes mit der Steuermesszahl gebildet. Den Einheitswert für Ihr Grundstück, dessen Berechnung und die Höhe der für Sie maßgeblichen Steuermesszahl können Sie beim Finanzamt Wiedenbrück erfragen.

     

    Antrag auf unterjährige Umschreibung bei Eigentumswechsel

    Bei einem Eigentumswechsel geht die Verpflichtung Steuern und Abgaben für das Grundstück zu bezahlen nicht gleichzeitig mit der Übergabe an den/die neuen Eigentümer*in über.

    Die Steuerpflicht des/der neuen Eigentümer(s)*in entsteht erst dann, wenn die Bewertungsstelle des Finanzamtes den Steuergegenstand (das Grundstück) dem Käufer zugerechnet hat. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Eine Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt daher immer zum 01.01. des auf die Übergabe folgenden Jahres.

    Beispiel:

    • Übergabe zum 15.03.2022
    • Umschreibung durch das Finanzamt zum 01.01.2023
    • Der/Die Verkäufer*in bleibt für das Jahr der Übergabe (bis zum 31.12.2022) steuerpflichtig

    Bei Einverständnis des Alteigentümers und Neueigentümers können die Umschreibung der Grundbesitzabgaben unterjährig vorgenommen werden. Hierzu können Sie sich unter dem unten aufgeführten Link den entsprechenden Antrag ausdrucken und diesen ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück einreichen.
    Solange der Antrag der Stadtverwaltung nicht vorliegt, bleibt weiterhin der bisherige Eigentümer abgabepflichtig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3589a2a4d85a18abb0e0b204ca66879c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zur Durchführung einer unterjährigen Umschreibung ist der "Antrag auf unterjährige Umschreibung" vollständig auszufüllen und an die Stadtverwaltung zu übersenden. Ansonsten sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Änderungsanträge, Widersprüche und Anträge auf unterjährige Umschreibung können nur durch die Eigentümer der entsprechenden Objekte durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Ihre Grundbesitzabgaben werden automatisch Ende Januar/Anfang Februar per postalischem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

    Änderungsanträge/Widersprüche müssen grundsätzlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist des jeweiligen Grundbesitzabgabenbescheides eingelegt werden. Eine Ausnahme hierzu sind die Anträge auf unterjährige Umschreibung, welche jederzeit gestellt werden können.

    Fristen

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    Widersprüche gegen die Festsetzung der Grundbesitzabgaben müssen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden. Genauerer Informationen zur geltenden Rechtsbehelfsfrist und zu den Einlegungsmöglichkeiten finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.

    Bearbeitungsdauer

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    Je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität der Anfrage kann die Bearbeitung zwischen einer und sechs Wochen dauern.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de